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Zulassung
Folgende Emissionen werden künftig gemessen:
- Staub (auf Polnisch: Pyl)
- Kohlenmonoxid (CO)
Die Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf einen Sauerstoffanteil von 13% im Abgas. Das polnische Prüfinstitut ICHPW in Zabrze gibt die Abgaswerte häufig bei 10% Sauerstoff an, sodass die Werte umgerechnet werden müssen. Dies erfolgt mit folgender Formel aus der BImSchV:
(21-13) / (21-10) = 0,7272
Die relevanten Daten zu Staub und Kohlenmonoxid finden Sie hier:
Die Abgasuntersuchungen werden meist zuerst mit einem Kessel durchgeführt, danach erfolgt die Prüfung mit doppelter Leistung. Andere Institute testen Kessel in allen Leistungsbereichen.
Wichtig: Die neue BImSchV lässt keine Allesbrenner mehr zu. Der Fokus liegt nun auf Holzvergasern und Kesseln mit automatischem Brennstoffzufuhrsystem.
Falls Sie unsicher sind, laden Sie die Dokumente aus unserem Downloadbereich herunter und konsultieren Sie Ihren Schornsteinfeger.
Weitere wichtige Informationen:
- Geprüft wird der Kessel mit einem bestimmten Brennstoff (manchmal auch mit zwei Brennstoffen).
- Die Nennwärmeleistung wird bei Kohle/Koksmischungen erreicht, bei anderen Brennstoffen ist die Leistung oft geringer.
- Falls Anpassungen notwendig sind, übernehmen wir nicht die Kosten für Umbauten.
Wichtiger Hinweis: Wenn ein Umbau erforderlich ist, um einen Ersatzbrennstoff oder Brennstoff mit untypischen Eigenschaften zu verwenden, müssen möglicherweise der Kessel und seine Komponenten angepasst werden (z. B. durch ein stärkeres Gebläse, andere Schnecken oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen).
